Das Bewerbungsverfahren

Welche Voraussetzungen muss ich für den Masterstudiengang „Sozialwissenschaften: Gesell-
schaftlicher Wandel und demokratisches Regieren“ mitbringen?


Folgende Qualifikationen sind erforderlich:

Ein mindestens mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium (Mindestnote 2,5)

Vorkenntnisse in Soziologie, Politikwissenschaft, Methoden der empirischen Sozialforschung

Für ausländische Studierende ist zusätzlich eine erfolgreich absolvierte Sprachprüfung notwendig.

 

Termine:

Ende der Bewerbungsfrist: 31.07.2010

Bescheid über die Zulassung zum Studium: bis 15.8.2010

Immatrikulation: bis 13.10.2010

 

Ich kann nicht in allen drei geforderten Bereichen Vorkenntnisse nachweisen. Ist eine Bewerbung für mich trotzdem sinnvoll?

Falls Sie sich mit einem der drei geforderten Bereiche noch nicht intensiver beschäftigt haben, ansonsten aber alle Voraussetzungen erfüllen, ist ggf. eine Zulassung unter der Auflage möglich, fehlende Kenntnisse durch den Besuch entsprechender zusätzlicher Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor-Programm zu Beginn des Studiums nachzuholen.

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen?

Ausgefüllter Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung
(Download hier!)

Beglaubigte Kopie Ihres Studienabschluss-Zeugnisses inkl. Leistungsübersicht und Transcript of Records (sowie darin ggf. nicht aufgeführter, während des Studiums erworbener Qualifikationsnachweise)

 

Externe Bewerber, die bisher nicht an der Philosophischen Fakultät der HHU studiert haben, müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

• Lebenslauf

Einseitiges Motivationsschreiben

Ggf. Nachweis über weitere für den Studiengang einschlägige Leistungen

 

Ausländische Studierende müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

• Lebenslauf

Einseitiges Motivationsschreiben

Ggf. Nachweis über weitere für den Studiengang einschlägige Leistungen

• Nachweis der erfolgreich absolvierten Sprachprüfung

• Beglaubigte Übersetzung der Dokumente (Deutsch oder Englisch)

 

Ich kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorweisen. Was soll ich tun?

Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einzelne Unterlagen fehlen (z.B. das Bachelor-Zeugnis) können Sie diese nachreichen. Eine evtl. Zulassung erfolgt bis dahin unter Vorbehalt, und eine Einschreibung ist noch nicht möglich.

 

Wie geht es nach der Einreichung meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

Die Bewerbungsunterlagen werden an den Vorsitzenden der Auswahlkommission geschickt. Die Bewer- bungsfrist ist der 15. Juli eines jeden Jahres. Eine Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich. Eine Auswahlkommission wählt auf der Basis der Bewerbungsunterlagen aus den Bewerberinnen und Bewerber die geeigneten Studierenden aus. Mündliche Auswahlverfahren finden nicht statt. Die ausgewählten Studierenden erhalten bis zum 15. August eines jeden Jahres eine Benachrichtigung über die Zulassung. Bei einer Zulassung wenden sich die Bewerberinnen und Bewerber mit dem Zulassungsschreiben an das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität. Dort können sie sich für den Masterstudiengang einschreiben.

 

Wie viele Bewerber werden angenommen?

Jedes Jahr werden 25 Studierende in den Master-Studiengang Sozialwissenschaften aufgenommen.

 

Wohin muss ich meine Unterlagen senden?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

Prof. Karl-Heinz Reuband
Vorsitzender der Bewerbungskommission
Institut für Sozialwissenschaftlichen
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf